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Oktober 2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gegenstand dieser AGB: Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil des Auftrags an CMS24 über die Erbringung von Contact-Center-Dienstleistungen für Ihr Unternehmen.

2. Geschäftszeiten: Vorbehaltlich individueller Vereinbarungen, die im Angebot oder im Dienstleistungsauftrag definiert werden, erbringt CMS24 seine Dienstleistungen an Werktagen montags bis samstags von 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr sowie sonntags und an Feiertagen von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Am 24.12. und 31.12. des Jahres endet der Service um 16:00 Uhr. Am 25.12., 26.12., 01.01. sowie am Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag bleibt das Call Center geschlossen. Fallen der 24.12. und der 31.12. des Jahres auf einen Sonntag, so bleibt das Call Center an diesen Tagen ebenfalls geschlossen. Für die Bestimmung der Feiertagstermine sind die offiziellen Feiertage in NRW maßgeblich.

Der Einsatz und die Verfügbarkeit unserer KI-Assistenten sind von diesen Geschäftszeiten unabhängig.

3. Preise und Leistungen: Der monatliche Grundpreis beinhaltet die Bereitstellung von Technik und Personal, um die eingehenden Anrufe mit einer angemessenen Erreichbarkeit gemäß Vorgabe bearbeiten zu können.

4. Abrechnungsgrundlage: Abgerechnet wird stets auf Grundlage der Statistiken der Kommunikationssysteme von CMS24, der bei CMS24 geführten Arbeitszeiterfassung und ggfls. der vom Telefonprovider von CMS24 bereitgestellten Daten für die Telefonkostenabrechnung.

5. Zahlungsbedingungen: Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt monatlich für den vorhergehenden Monat. Der monatliche Grundpreis wird erstmalig und vollumfänglich für den Monat berechnet, in dem der Telefonservice startet. Die Rechnungstellung erfolgt ausschließlich per E-Mail. Die gestellten Abrechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. CMS24 akzeptiert eine Zahlungsfrist von 10 Tagen ab Rechnungsdatum. Bei Erteilung eines SEPA-Mandats wird der jeweilige Rechnungsbetrag von CMS24 per Lastschrift eingezogen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die erforderliche Deckung des Kontos Sorge zu tragen. Bei Rücklastschriften wird dem Auftraggeber eine Gebühr von EUR 7,90 Euro berechnet. Der Auftraggeber gerät zugleich automatisch in Zahlungsverzug. Die Berechnung des monatlichen Grundpreises erfolgt unabhängig davon, ob Anrufe vom Auftraggeber an CMS24 weitergeleitet werden oder nicht.

6. Zahlungsverzug: Rechnungen von CMS24 an den Auftraggeber sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Dem Auftraggeber steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, es sei denn, er verfügt über einen unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenanspruch. Bei Rücklastschriften gerät der Auftraggeber automatisch in Zahlungsverzug. CMS24 behält sich das Recht vor, nach erfolgloser erster Mahnung mit Nachfristsetzung die Erbringung von Dienstleistungen für den Auftraggeber einzustellen, ohne dass ihn dies von der Pflicht zur Zahlung des monatlichen Grundpreises und der Gesprächspreise befreit. Unabhängig davon können Mahngebühren in Höhe von bis zu 10 Euro pro Mahnvorgang erhoben werden. Bei fortgesetzt ausbleibender Zahlung wird die Forderung auf dem Rechtsweg geltend gemacht. Die aus der Rechtsverfolgung entstehenden Kosten fallen dem Auftraggeber zur Last.

7. Kündigung: Wenn im Dienstleistungsauftrag nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Bei Projekten mit einer im Voraus definierten Laufzeit bis zu einem bestimmten Datum endet der Auftrag mit Ablauf des Tages, der als Enddatum in der Auftragserteilung bestimmt wurde.

8. Haftung: CMS24 ist für die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen in der Wahl des Telefonnetzbetreibers frei. Sofern Störungen im Telefonnetz der Betreiber, sowohl technischer als auch anderer Art, oder Störungen aufgrund höherer Gewalt, auftreten, die die Erbringung der Telekommunikationsdienstleistungen beeinträchtigen oder zeitweise verhindern, ist CMS24 für die Dauer der Störungen von der Erfüllung seiner Vertragspflichten entbunden, ohne dass dies den Auftraggeber zur Minderung berechtigt. CMS24 wird sich jedoch im Rahmen seiner Möglichkeiten für eine umgehende Behebung der Störung einsetzen.

CMS24 bemüht sich grundsätzlich um einen technisch einwandfreien Betrieb des Telefonservices, übernimmt jedoch keine Haftung für etwaige Schäden oder Verluste des Auftraggebers, die durch Unterbrechungen bzw. Störungen des Telefonnetzes seitens der Netzbetreiber oder durch sonstige Fälle höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Streik, Aussperrung, Ausfall öffentlicher Infrastruktur) oder durch behördliche Anordnungen verursacht werden.

CMS24 haftet nicht für Fehler oder Datenverluste, die durch Stromausfall, Hardware oder Software entstehen. CMS24 haftet außerdem nicht für eine unkorrekte, unvollständige oder unterlassene Entgegennahme oder Weitergabe von Daten oder sonstigen Informationen oder der versehentlichen Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen. Für Fehlbedienungen oder Fehleinschätzungen durch Mitarbeiter oder bei Missbrauch von Daten haftet CMS24 nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

CMS24 sorgt im Rahmen des normalen Telefonservices für eine angemessene Erreichbarkeit. CMS24 haftet nicht dafür, dass Anrufe jederzeit sofort persönlich angenommen werden. Es ist möglich, dass Mitarbeiter im Gespräch sind bzw. KI-Assistenten bei hoher Auslastung vorübergehend limitiert sind und Anrufer deshalb warten müssen oder auflegen. Der Auftraggeber erkennt an, dass dies nicht zur Forderung von Schadenersatz berechtigt.

CMS24 haftet, unabhängig von einem etwaigen Verschulden, dem Auftraggeber nicht für Schäden, die er im Zusammenhang mit der Erbringung der Telekommunikationsdienstleistungen erleiden könnte. Dies gilt nicht im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes.

Eine Haftung für zur Verfügung gestellte Unterlagen oder Gegenstände jeglicher Art ist ausgeschlossen.

CMS24 handelt für den Auftraggeber nicht als Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfe.

9. Datenschutz: Die Verarbeitung aller personenbezogenen Daten erfolgt stets unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Rahmen der Zusammenarbeit mit CMS24 selbst voll verantwortlich. CMS24 wird von jeglichen Schadensersatzansprüchen freigestellt, soweit diese auf einer Verletzung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch den Auftraggeber beruhen.

CMS24 erhält vom Auftraggeber die grundsätzliche Erlaubnis, dass die zur Verfügung gestellten Daten an Anrufer weitergegeben werden. Damit sich die Mitarbeiter/innen von CMS24 am Telefon unter dem Namen des Auftraggebers melden dürfen, verzichtet der Auftraggeber insoweit auf seine Namens- und Urheberrechte.

10. Verbot der Veröffentlichung der von CMS24 zugeteilten Zielrufnummer: CMS24 teilt dem Auftraggeber eine Zielrufnummer aus dem eigenen Rufnummernkreis (CDN) zu, auf die die Anrufe zur eindeutigen Identifikation geroutet werden müssen. Diese CDN dient ausschließlich der technischen Realisierung des Auftrags. Sie ist absolut vertraulich zu behandeln und darf unter keinen Umständen veröffentlicht werden. Insbesondere darf die CDN niemals - egal über welche Medien – im Kundenkreis beworben werden. Ebenso darf die CDN nicht an andere Vertragspartner weitergegeben werden. Eine Untervermietung ist verboten.

Jeder Verstoß gegen dieses Vertraulichkeitsprinzip löst die Fälligkeit einer Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 5.000 Euro netto aus. Wird die CDN vom Auftraggeber entgegen dieser Vereinbarung für das eigene Marketing genutzt und in Online- oder Printmedien beworben, so erhöht sich die Vertragsstrafe auf 10.000 Euro pro Medium. Ein höherer Schaden kann durch CMS24 nachgewiesen und in Rechnung gestellt werden. Ausnahmen von dieser Regelung können ausschließlich durch die Geschäftsleitung von CMS24 gewährt werden.

11. Gerichtsstandvereinbarung: Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Essen. Anwendung findet deutsches Recht.

12. Salvatorische Klausel: Die Unwirksamkeit einer der zuvor genannten Bedingungen oder eines Teils davon berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Bedingung oder ihr unwirksamer Teil ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck der unwirksamen Bedingung unter Beachtung der Rechtskonformität am nächsten kommt.