Es gibt keine Verpflichtung, eine bestimmte Mindestanzahl an Anrufen anzubieten. Jedoch gehen wir davon aus, dass während der Vertragslaufzeit die eingehenden Anrufe im üblichen und gewohnten Volumen an CMS24 geroutet werden. Das heißt, dass es dem Auftraggeber obliegt, für die Erreichbarkeit der beauftragten Hotlines bis zum Ende des Vertrages Sorge zu tragen. Insbesondere ist es dem Auftraggeber nicht gestattet, dem Vertrag mit CMS24 durch Abschalten, Umrouten oder Verbergen der die Hotline beschreibenden Servicerufnummer vor der Öffentlichkeit die Grundlage zu entziehen. In einem solchen Fall verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung eines angemessenen Umsatzausgleichs, der sich in der Regel am durchschnittlichen Anrufaufkommen der letzten 6 Kalendermonate orientiert.